Betreuungskraft nach §87b Abs. 3 SGB XI
Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter. Die Demenzerkrankungen nehmen zu. Bereits heute leben rund zwei Drittel der Menschen ab 75 Jahren in Single-Haushalten. Diese Menschen brauchen immer häufiger professionelle, hauptberufliche oder ehrenamtliche Hilfe, Pflege und vor allem Betreuung. Die Änderungen im Sozialgesetzbuch XI bieten nun die Möglichkeit diese Betreuungsdienstleistungen auch zu vergüten. Voraussetzung für eine Arbeitsaufnahme in diesem Tätigkeitsprofil ist mindestens die Absolvierung eines dreistufigen Kursprogramms in Anlehnung an die Richtlinien aus §87b Abs. 3 SGB XI.
Der Lehrgang Schwesternhelferin / Pflegediensthelfer entspricht den Modulen 1 und 2 der Qualifizierungsmaßnahme für zusätzliche Betreuungskräfte im stationären Bereich.
In einem dritten Modul (mit Umfang 60 Unterrichtsstunden) vertiefen die Teilnehmer ihre Kenntnisse zu den Themenbereichen: Beschäftigung, Kommunikation und Demenz.
Zusätzlich erweitert der Kurs das Kenntnisspektrum um die Themenbereiche:
- Grundlagen der Hauswirtschaft
- Informationen rund um Ernährung, Diäten und Lebensmittel
- Beschäftigungsangebote
- Biographiearbeit
Unsere Schule ist AZWV- Zertifiziert. Die Ausbildung kann über die Agentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein und Wegebau finanziert werden.




